Meintest du:
Wohnrechteverträge34 Ergebnisse für: wohnrechtevertrag
-
§ 481 BGB Teilzeit-Wohnrechtevertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/481.html
(1) 1 Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft...
-
§ 485 BGB Widerrufsrecht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=485
Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
-
§§ 481 bis 485 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=481-485
§§ 481 bis 485 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 485 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__485.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 360 BGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__360.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
-
§§ 485, 495, 499, 510 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=485,495,499,510
§§ 485, 495, 499, 510 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
-
§§ 355 bis 361 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=355-361
§§ 355 bis 361 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
-
Art 1, 2 VerbrRRLUG Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013%2BI%2B3642&a=1,2
Art 1, 2 VerbrRRLUG Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung