35 Ergebnisse für: 02.07.1980
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Suche '901,904' (in ZPO)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=901,904
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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Artikel 39 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=39
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig
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Baffour Gyan
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/baffour-gyan
Baffour Gyan - Al Nasr Benghazi, Asante Kotoko, FK Lokomotiv Astana, FK Saturn, Dinamo Moskva, Slovan Liberec, Kalamata, Liberty Professionals
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§ 1 GO-BT Konstituierung Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=1
(1) Der neugewählte Bundestag wird zu seiner ersten Sitzung vom bisherigen Präsidenten spätestens zum dreißigsten Tage nach der Wahl (Artikel 39 des Grundgesetzes) einberufen. (2) Bis der neugewählte Präsident oder einer
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AG Olpe | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Olpe
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 107 GO-BT Immunitätsangelegenheiten Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
http://www.buzer.de/gesetz/3966/a55081.htm
(1) Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten sind vom Präsidenten unmittelbar an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiterzuleiten. (2) Dieser hat Grundsätze über die Behandlung von
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§ 186 StGB Üble Nachrede Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=186
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit
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Suchergebnis - gefundene Spieler/Trainer
http://www.weltfussball.de/suche/?q=Zacharias&kind=1
Suchergebnis gefundene Spieler/Trainer
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Handball-WM 2007
https://web.archive.org/web/20080206130035/http://www1.handball-wm-2007.de/front_content.php?idcat=62&r1=
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 185 StGB Beleidigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=185
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.