42 Ergebnisse für: 13.08.1980
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§ 906 BGB Zuführung unwägbarer Stoffe Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=906
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen
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§ 59 SGB IX Arbeitsförderungsgeld Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=59
(1) Die Werkstätten für behinderte Menschen erhalten von dem zuständigen Rehabilitationsträger zur Auszahlung an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu den Vergütungen nach § 58
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§§ 1, 5 WVO Werkstättenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WVO&a=1,5
§§ 1, 5 WVO Werkstättenverordnung
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§§ 146 bis 148 BBergG Bundesberggesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBergG&a=146-148
§§ 146 bis 148 BBergG Bundesberggesetz
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Wahrnehmung der Bahnaufsicht im Land Brandenburg
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.7253.de
Keine Beschreibung vorhanden.
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Träumerei | filmportal.de
https://www.filmportal.de/563179ca61b44816a96310755888fa50
Clara Wieck begegnet in der Leipziger Musikschule ihres Vaters dem begabten Robert Schumann. Ganz gegen den Willen des Vaters, der nur ihre künstlerische Karriere im Auge hat, wird Robert ihre große Liebe. Es kommt zum endgültigen Bruch, als sie nach einer…
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§ 2 WVO Fachausschuß Werkstättenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WVO&a=2
(1) Bei jeder Werkstatt ist ein Fachausschuß zu bilden. Ihm gehören in gleicher Zahl an 1. Vertreter der Werkstatt, 2. Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, 3. Vertreter des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe oder des
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HSB - Hanau Omnibusse
http://wayback.archive.org/web/20141013091159/http://www.beku-bildarchiv.de/bildarchiv/hanau.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 221 SGB IX Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=221
(1) Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden
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§ 17 BeurkG Grundsatz Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=17
(1) Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei