64 Ergebnisse für: 14.09.1994
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§ 7 PostSVOrgG Betriebskrankenkasse Postsozialversicherungsorganisationsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=postsvorgg&a=7
(1) Die Bundespost-Betriebskrankenkasse wird als Betriebskrankenkasse weitergeführt; sie ist rechtlich und organisatorisch selbständig. (2) Die Betriebskrankenkasse ist zuständig für krankenversicherungspflichtig Beschäftigte 1.
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PTNeuOG - Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation
http://www.gesetze-im-internet.de/ptneuog/BJNR232509994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 50 BetrVG Zuständigkeit Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=50
(1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine
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§ 25 BetrVG Ersatzmitglieder Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=25
(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter
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§ 182 SGB IX Zusammenarbeit Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=182
(1) Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb oder der
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Connor Krempicki
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/connor-krempicki
Connor Krempicki - KFC Uerdingen 05, Bonner SC, Viktoria Köln, 1899 Hoffenheim II, FC Schalke 04, FC Schalke 04 II
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§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=249
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache
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§ 33 BetrVG Beschlüsse des Betriebsrats Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=33
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (2) Der Betriebsrat ist nur
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Deutsche Bunsengesellschaft | Bunsen-Denkmünze
https://web.archive.org/web/20160213214218/http://www.bunsen.de/Bunsen_Denkm%C3%BCnze-p-314.html
Deutsche Bunsen-Gesellschaft für Physikalische Chemie