12 Ergebnisse für: 1587f
-
§ 10 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?a=10&g=estg
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden 1. (aufgehoben) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder
-
§§ 10 bis 10a EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10-10a
§§ 10 bis 10a EStG Einkommensteuergesetz