23 Ergebnisse für: 19.08.1969
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Gemeindewappen - Gemeinde Rodeneck - Home - Leben in der Gemeinde - Wissenswertes - Das Gemeindewappen
http://www.gemeinde.rodeneck.bz.it/system/web/zusatzseite.aspx?menuonr=219901108&detailonr=220363924
Gemeindewappen - Offizielle Webseite der Gemeinde Rodeneck - Comune di Rodengo - Südtirol - Italien
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§ 5 PKGrG Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe Kontrollgremiumgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pkgrg&a=5
(1) Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium von der Bundesregierung und den in § 1 genannten Behörden verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls
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Artikel 114 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gg&a=114
(1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu
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Leichtathletik - Rekorde Männer - 3000 m Hindernis
http://www.rekorde-im-sport.de/Leichtathletik/maenner_3000m_h.html
Leichtathletik - 3000 m Hindernis Männer - Weltrekordentwicklung, Entwicklung der deutschen Rekorde, Die Besten aller Zeiten
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§ 20 BHO Deckungsfähigkeit Bundeshaushaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BHO&a=20
(1) Deckungsfähig sind innerhalb desselben Kapitels 1. gegenseitig die Ausgaben für Vergütungen der Angestellten und Löhne der Arbeiter, 2. einseitig a) die Ausgaben für Bezüge der Beamten zugunsten der Ausgaben für
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§ 199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=199
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden
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§ 69a BHO Parlamentarische Kontrolle von Bundesbeteiligungen Bundeshaushaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bho&a=69a
(1) Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über alle grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Beteiligungen des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen sowie der Beteiligungsverwaltung durch die Bundesregierung. Die
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NEhelG - Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
https://www.gesetze-im-internet.de/nehelg/BJNR012439969.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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UFA-Wochenschau 110/1958 – Filme des Bundesarchivs
https://www.filmothek.bundesarchiv.de/video/584300?set_lang=de
Keine Beschreibung vorhanden.