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Art 143c, 91b GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=143c,91b
Art 143c, 91b GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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§ 421 BGB Gesamtschuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/421.html
1 Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern...
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Basel-Stadt | Statistik - Wohnbevölkerung nach Heimat und Religion
https://web.archive.org/web/20071210020220/http://www.statistik-bs.ch/themen/16/sprachen/konfession
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 421 BGB Gesamtschuldner Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=421
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben
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§ 45 AsylG Aufnahmequoten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/asylg/45.html
(1) 1 Die Länder können durch Vereinbarung einen Schlüssel für die Aufnahme von Asylbegehrenden durch die einzelnen Länder (Aufnahmequote) festlegen. 2 Bis...
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§ 66 PStG Benutzung für wissenschaftliche Zwecke - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/PStG/66.html
(1) 1 Hochschulen, anderen Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, und öffentlichen Stellen kann Auskunft aus einem oder Einsicht in ein...
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§ 97 StrlSchG Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/97_StrlSchG_Strahlenschutzgesetz.htm
(1) Bund und Länder stellen Notfallpläne nach den §§ 98, 99, 100 und 101 auf. In diesen Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen. Die
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Luxemburg : Änderung des Gesetzes über das Urheberrecht, verwandte Rechte und Datenbanken
http://merlin.obs.coe.int/iris/2004/6/article26.de.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html
(1) 1 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2 Ein sachlicher Grund liegt...
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§§ 420 bis 432 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=420-432
§§ 420 bis 432 BGB Bürgerliches Gesetzbuch