140 Ergebnisse für: 303b
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§ 303c StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303c.html
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Verzeichnis Heeres-Druckvorschriften H.Dv. Nr. 300 - 329
http://www.superborg.de/hdv300.htm
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Änderungen 41. StrÄndG Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
http://www.buzer.de/gesetz/7846/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, Synopse der einzelnen Fassungen
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Anonymous ruft zum Million Mask March auf - WELT
https://www.welt.de/wirtschaft/article133989555/Anonymous-ruft-zum-Marsch-der-Millionen-Masken-auf.html
Auf der ganzen Welt sollen am Mittwoch Millionen Hacker des Anonymous-Netzwerks auf die Straße gehen. „Hacktivismus“ nennen sie ihr politisches Werk. Wir haben sechs von ihnen in Hamburg getroffen.
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Verschärfte Hackerparagraphen treten in Kraft | heise online
http://www.heise.de/newsticker/Verschaerfte-Hackerparagraphen-treten-in-Kraft--/meldung/94190
Mit der Veröffentlichung der neuen Strafvorschriften zur "Bekämpfung der Computerkriminalität" im Bundesgesetzblatt erlangen die heftig umstrittenen Regelungen rund um "Hacker-Tools" vom morgigen Samstag an Rechtsgültigkeit.
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HRRS Februar 2010: Seidl/Fuchs - Die Strafbarkeit des Phishing nach Inkrafttreten des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes · hrr-strafrecht.de
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/10-02/index.php?sz=7
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§ 303 StGB Sachbeschädigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=303
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und
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§ 263a StGB Computerbetrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263a
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des
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§ 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2)...
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§ 202a StGB Ausspähen von Daten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter...