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BaFin - Fachartikel - Fachartikel: Vermögensanlagen - Prospektprüfung und Informationen für …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_10_vermoegensanlagen_prospektpruefung.html
Um dem Verbraucher eine sinnvolle Entscheidung für oder gegen eine Vermögensanlage zu ermöglichen, prüft die BaFin bereits seit dem 1. Juli 2005 alle Prospekte für Vermögensanlagen – zunächst auf Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes, seit dem 1. Juni…
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://dejure.org/gesetze/VermAnlG/1.html
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 1 VermAnlG Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Vermögensanlagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VermAnlG&a=1
(1) Dieses Gesetz ist auf Vermögensanlagen anzuwenden, die im Inland öffentlich angeboten werden. (2) Vermögensanlagen im Sinne dieses Gesetzes sind nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte und nicht als
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§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=33a
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer
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Deloitte | Mr. Julien Anfruns, General Director - International Council of Museums (France) 2008 - 1rst quarter of 2013
http://wayback.archive.org/web/20140221230412/http://www.deloitte.com/view/en_LU/lu/industries/art-and-finance/a9b3c12566ad3310V
Julien Anfruns was Director General of ICOM until 2013, and President of the ICBS, which promotes the protection of cultural heritage in accordance with th
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§ 23 WpHG Anzeige von Verdachtsfällen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=23
(1) Wertpapierdienstleistungsunternehmen, andere Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Betreiber von außerbörslichen Märkten, an denen Finanzinstrumente gehandelt werden, haben bei der Feststellung von Tatsachen, die den
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§ 312d BGB Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312d
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
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§ 201 AO Schlussbesprechung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=201
(1) Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der
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§ 197 AO Bekanntgabe der Prüfungsanordnung Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=197
(1) Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll, angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt
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§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=20
(1) Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von Investmentvermögen beschränken. Die