34 Ergebnisse für: anlv
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§ 255 KAGB Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182687.htm
(1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Ausgabe von Anteilen vorübergehend auszusetzen, wenn eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften dieses Abschnitts oder der Anlagebedingungen droht. (2) In Abweichung von
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§ 232 VAG Pensionskassen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=232
(1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des
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§ 232 VAG Pensionskassen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=232
(1) Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und das 1. das Versicherungsgeschäft im Wege des
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Aareal: Unternehmensprofil
http://www.aareal-bank.com/ueber-uns/unternehmensprofil/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 54 VAG Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen; Anzeigepflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag+1992&a=54
(1) Die Bestände des Sicherungsvermögens (§ 66) und das sonstige gebundene Vermögen gemäß Absatz 5 (gebundenes Vermögen) sind unter Berücksichtigung der Art der betriebenen Versicherungsgeschäfte sowie der
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Aareal: Aareal Bank AG Startseite
https://www.aareal-bank.com/
Unser Fokus ist das Geschäft mit Kunden aus der gewerblichen Immobilien- und Wohnungswirtschaft - in mehr als 25 Ländern.
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Suche Titel: '7631-1'
https://www.buzer.de/s1.htm?g=7631-1&f=1
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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BKM. Deine Bausparkasse – BKM
http://www.bkm.de/
Die BKM Bausparkasse Mainz ist ein Finanzdienstleister mit den Schwerpunkten Bausparen, Baufinanzierung, Immobilien und Vorsorge.
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§ 125 VAG Sicherungsvermögen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=125
(1) Der Vorstand eines Erstversicherungsunternehmens hat schon im Laufe des Geschäftsjahres Beträge in solcher Höhe dem Sicherungsvermögen zuzuführen und vorschriftsmäßig anzulegen, wie es dem voraussichtlichen
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News: IKB
https://www.ikb.de/ueber-uns/presse/news
Die IKB Deutsche Industriebank AG ist ein Kreditinstitut mit Sitz in Düsseldorf, das sich traditionell auf langfristige Finanzierung von Unternehmen in Deutschland spezialisiert hat.