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Arzneimittelversorgung26 Ergebnisse für: arzneimittelversorgungs
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§ 130a SGB V Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=130a
(1) Die Krankenkassen erhalten von Apotheken für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 7 vom Hundert des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. Für Arzneimittel nach Absatz 3b Satz
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§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=71
(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige
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www.DGGeriatrie.de - Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V.
http://wayback.archive.org/web/20070609104524/http://www.dggeriatrie.de/php/showsite.php?menu=20&
Informationen über die Satzung, die Geschichte, den derzeitigen Vorstand, die Arbeitsgruppen und die Veranstaltungen der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG). www.dggeriatrie.de
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§ 82 SGB V Grundsätze Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=82
(1) Den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge vereinbaren die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Bundesmantelverträgen. Der Inhalt der Bundesmantelverträge ist Bestandteil der
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Ratiopharm: Aufbruch mit neuer Philosophie | Pharmazeutische Zeitung
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=3434&type=0
Aufbruch mit neuer Philosophie Von Hartmut Morck, Ulm Vor zwei Jahren übernahm Dr. Philipp Daniel Merckle die Verantwortung des Ulmer Generikaherstellers Ratiopharm. Damals war das 125 Jahre alte Familienunternehmen in die Schlagzeilen geraten. Mit einer…
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§ 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=31
(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn-
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§ 73 SGB V Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=73
(1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere 1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten
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UV-Schutz-Verordnung für Solarienbetreiber – BMU veröffentlicht Referentenentwurf
https://web.archive.org/web/20110324071953/http://www.juravendis.de/hintergrundberichte-meinungen/article/913-uv-schutz-verordnu
juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medienrechts und Wirtschaftsrechts spezialisiert hat.