21 Ergebnisse für: atdg
-
§ 89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=89a
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211
-
§ 100b StPO Online-Durchsuchung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100b
(1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht
-
Suche '"Artikel 10" Grundgesetz eingeschränkt'
http://www.buzer.de/s2.htm?v=%22Artikel+10%22+Grundgesetz+eingeschr%C3%A4nkt
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=100a
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat
-
Artikel 10 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
-
Artikel 10 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Grundgesetz+f%C3%BCr+die+Bundesrepublik+Deutschland&a=10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
-
BKA-NSG Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Neustrukturierung+des+Bundeskriminalamtgesetzes&f=1
BKA-NSG Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
-
Artikel 13 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Grundgesetz+f%C3%BCr+die+Bundesrepublik+Deutschland&a=13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3)
-
Suche '"tatsächlich* Anhaltspunkt"'
https://www.buzer.de/s2.htm?v=%22tats%C3%A4chlich*+Anhaltspunkt%22
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
Gesetze im Internet - Gesetze / Verordnungen - Teilliste
https://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_A.html
Keine Beschreibung vorhanden.