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Bundesgleichstellungsgesetz33 Ergebnisse für: bundesgleichstellungsgesetzes
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§ 176 SGB IX Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=176
Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden
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Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern » Bericht 2002, Inhaltsverzeichnis
https://web.archive.org/web/20151206120716/http://www.buergerbeauftragter-mv.de/index.phtml?Aktion=showdata&ID=151&Instanz=259&Datensatz=46&SpecialTop=8
Der Internet-Auftritt des Buergerbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern.
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Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern » Bericht 2002, Inhaltsverzeichnis
https://web.archive.org/web/20151206120716/http://www.buergerbeauftragter-mv.de/index.phtml?Aktion=showdata&ID=151&Instanz=259&D
Der Internet-Auftritt des Buergerbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern.
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PSG III Drittes Pflegestärkungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Drittes+Gesetz+zur+St%C3%A4rkung+der+pflegerischen+Versorgung+und+zur+%C3%84nderung+weiterer+Vorsc
PSG III Drittes Pflegestärkungsgesetz
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§ 9 BBG Auswahlkriterien Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=9
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische
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Stellenbesetzung: Stellenbesetzung im Familienministerium war rechtswidrig | ZEIT ONLINE
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-05/bundesfamilienministerium-gleichstellung-urteil
Drei wichtige Positionen wurden unter Ministerin Schröder rechtswidrig vergeben, rügt das Verwaltungsgericht Berlin. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde übergangen.
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BGremBG Bundesgremienbesetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgrembg&f=1
BGremBG Bundesgremienbesetzungsgesetz
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§ 179 SGB IX Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Neuntes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=179
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch
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§ 178 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=178
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie
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§ 178 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=178
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie