69 Ergebnisse für: festsetzungs
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Bundesfinanzministerium - B
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=15772
Begriffe von A - Z
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§ 4 AnfG Unentgeltliche Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AnfG/4.html
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden. (2)...
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§ 9 AnfG Anfechtung durch Einrede - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AnfG/9.html
Die Anfechtbarkeit kann im Wege der Einrede geltend gemacht werden, bevor ein vollstreckbarer Schuldtitel für die Forderung erlangt ist; der Gläubiger hat...
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§ 78 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bverfgg/78.html
1 Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Ãberzeugung, daà Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen...
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§ 133 AO Rückgabe von Urkunden und Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ao/133.html
1 Ist ein Verwaltungsakt unanfechtbar widerrufen oder zurückgenommen oder ist seine Wirksamkeit aus einem anderen Grund nicht oder nicht mehr gegeben, so...
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§ 118 AO Begriff des Verwaltungsakts - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ao/118.html
1 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche MaÃnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des...
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§ 79 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bverfgg/79.html
(1) Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der...
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§ 79 BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/79.html
(1) Gegen ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 für nichtig erklärten Norm oder auf der...
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§ 3 AnfG Vorsätzliche Benachteiligung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AnfG/3.html
(1) 1 Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu...
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