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Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes100 Ergebnisse für: finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/445/44501.html
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§ 4 FinDAG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/findag/__4.html
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FinDAGKostV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/findagkostv/index.html
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§ 102 WpHG Erlaubnis; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=102
(1) Vorbehaltlich der Regelungen in Titel VIII der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 sowie von Beschlüssen der Europäischen Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU und Artikel 28 Absatz 4 Unterabsatz 1
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§ 4 VAG Feststellung der Aufsichtspflicht Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=4
Ob ein Unternehmen der Aufsicht unterliegt, entscheidet die Aufsichtsbehörde. Die Entscheidung bindet die Verwaltungsbehörden. Eine vor dem 1. April 1931 ergangene Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde steht einer
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Bundesfinanzministerium - Kleinanlegerschutzgesetz
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2015-07-09-kleinanlegerschutzgesetz.html
Um einerseits den Anlegern künftig den Zugang zu mehr und besseren Informationen zu Finanzprodukten des „Grauen Kapitalmarkts“ zu gewähren und andererseits die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen zu verschärfen, sieht…
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§ 8 VAG Erlaubnis; Spartentrennung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=8
(1) Versicherungsunternehmen bedürfen zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. (2) Die Erlaubnis darf nur Aktiengesellschaften einschließlich der Europäischen Gesellschaft, Versicherungsvereinen auf
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BaFin - Fachartikel - Fachartikel: Neues Bundesgesetz löst Verwaltungskostengesetz ab
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_09_gebuehren.html
Am 15. August 2013 sind Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes in Kraft getreten. Artikel 1 enthält das Bundesgebührengesetz (BGebG), Artikel 2 die Folgeänderungen. Zugleich trat am 15. August das…
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Die Umlage zur Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Aufsichtsbereichen Kredit- und Finanzdienstleistungswesen und Wertpapierhandel verstößt weder gegen Art 12 Abs 1 GG iVm Art 105 GG und Art 110 GG noch gegen Art 3 Abs 1 GG - Wahrung der finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090916_2bvr085207.html
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§ 156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=156
(1) Versicherungsunternehmen, die die substitutive Krankenversicherung betreiben, haben einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. § 141 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (2) Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt