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§ 27 BeschV Fachkräfte Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv+2004&a=27
(1) Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden 1. Fachkräften mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren
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§ 10a SchwarzArbG Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchwarzArbG&a=10a
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes einen Ausländer beschäftigt und hierbei eine Lage ausnutzt, in der sich der Ausländer durch eine gegen
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§ 19 SGB X Amtssprache Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BX&a=19
(1) Die Amtssprache ist deutsch. Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu
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§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg_2004&a=72
(1) Eine Betretenserlaubnis (§ 11 Absatz 8) darf nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Die Behörde, die den Ausländer ausgewiesen, abgeschoben oder
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§ 39 AufenthG Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AufenthG&a=39
(1) Ein Aufenthaltstitel, der einem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt, kann nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, soweit durch Rechtsverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zustimmung
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§ 60a AufenthG Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg&a=60a
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von
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§ 60 AufenthG Verbot der Abschiebung Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/4752/a65999.htm
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion,
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§ 4 AufenthG Erfordernis eines Aufenthaltstitels Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg&a=4
(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom