28 Ergebnisse für: katastrophenhilfegesetz
-
BBKG Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+%C3%BCber+die+Errichtung+des+Bundesamtes+f%C3%BCr+Bev%C3%B6lkerungsschutz+und+Katastrophenh
BBKG Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
-
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Ausstattungskonzept
https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Zivilschutz/Ausstattungskonzept/Ausstattungskonzept_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ARKAT Bund: Geschichte
http://www.arkat-bund.de/geschichte.html
ARKAT Bund ist der Dachverband der Regieeinheiten des deutschen Katastrophenschutzes.
-
Sicherheit - Einheiten, Aufgaben und Ausstattung
http://www.sicherheit.sachsen.de/20511.htm
Sicherheitsportal des Freistaates Sachsen. Informationen von der Polizei bis zur Feuerwehr, Einheiten, Aufgaben und Ausstattung
-
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Warnung der Bevölkerung
https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Krisenmanagement/WarnungderBevoelkerung/warnungderbevoelkerung_node.html
Warnung der Bevölkerung
-
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Meldungen - Neue Konzeption für Zivile Verteidigung vorgestellt
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BBK/DE/2016/Neue_Konzeption_Zivile_Verteid_vorgestellt.html
Pressekonferenz im Wasserwerk Berlin-Tegel „Dem Staat obliegt es als Daueraufgabe, Vorsorge für den Schutz seiner Bevölkerung und den Schutz seines Staatsgebietes zu treffen..“ Das sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 24. August 2016 während…
-
Gesetzlicher Auftrag des Technischen Hilfswerks (THW)
https://www.thw.de/DE/THW/Bundesanstalt/Auftrag/auftrag_node.html
Der Auftrag des THW ist im THW-Gesetz vom 22. Januar 1990, zuletzt geändert am 11. Juni 2013, geregelt. Hierzu gehören u.a. die technische Hilfe nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, technische Hilfe im Ausland…
-
Artikel 35 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=35
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung
-
Katastrophenschutz in Salzburg - Führungsorganisation im Katastrophenfall
https://web.archive.org/web/20120615075639/http://www.salzburg.gv.at/themen/se/sicherheit/kat-katastrophenschutz/kat-katastrophenschutz_in_salzburg/kat-katastrophenschutz_in_salzburg_fuehrungsorganisation_im_katastrophenfall.htm
Internetseite der Landesregierung Salzburg
-
Katastrophenschutz in Salzburg - Führungsorganisation im Katastrophenfall
https://web.archive.org/web/20120615075639/http://www.salzburg.gv.at/themen/se/sicherheit/kat-katastrophenschutz/kat-katastrophe
Internetseite der Landesregierung Salzburg