18 Ergebnisse für: patanwapo
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§ 1 PAZEignPrG Eignungsprüfung Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAZEignPrG&a=1
(1) Eine natürliche Person, die ein Diplom erlangt hat, aus dem hervorgeht, daß der Inhaber über die beruflichen Voraussetzungen verfügt, die für den unmittelbaren Zugang zu einem der in der Anlage zu dieser Vorschrift
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§ 29 BAföG Freibeträge vom Vermögen Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=29
(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 7.500 Euro, 2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2.100 Euro, 3. für jedes Kind des Auszubildenden 2.100 Euro. Maßgebend sind die
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§ 26 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=26
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Es hat seinen Sitz in München. (2) Das Patentamt besteht aus einem
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Änderungen 2. BMJBBG Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
http://www.buzer.de/gesetz/7965/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen 2. KostRMoG 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10827/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 40 BBesG Stufen des Familienzuschlages Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesG&a=40
(1) Zur Stufe 1 gehören 1. verheiratete Beamte, Richter und Soldaten, *) 2. verwitwete Beamte, Richter und Soldaten, 3. geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig
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Artikel 78 2. BMJBBG Änderung weiterer Rechtsvorschriften Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht
//www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+2614&a=78
(1) In § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 106) geändert worden ist, werden die Wörter Artikel 7 des
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Artikel 78 2. BMJBBG Änderung weiterer Rechtsvorschriften Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2007+I+2614&a=78
(1) In § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 106) geändert worden ist, werden die Wörter Artikel 7 des