36 Ergebnisse für: unterhaltssicherungsgesetz
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Finanzielle Verbesserungen für Reservisten
https://www.dienstzeitende.de/blog/neue-regelungen-fuer-reservisten-121/
Mit der Überarbeitung des Unterhaltssicherungsrechtes und anderer Bestimmungen sind seit dem 1. November 2015 zahlreiche wesentliche Änderungen...
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bundeswehr.de: FAQ zur sozialen Absicherung bei der Bundeswehr
https://web.archive.org/web/20090318143549/http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443DgwBSUGYAfqR6GIBIQixoJRUfW99X4_83FT9AP2C3NCIckdHRQAlYgRn/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfQ180RDQ!?yw_contentURL=/C1256EF4002
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USG - Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden
https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2015/BJNR106200015.html#BJNR106200015BJNG000200000
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USG - Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden
https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2015/BJNR106200015.html#BJNR106200015BJNG000500000
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§ 5 WPflG Grundwehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=5
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt
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§ 8c WSG Wehrdienstzuschlag Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=8c
(1) Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, erhalten einen Zuschlag. (2) Der Wehrdienstzuschlag beträgt für jeden Tag des freiwilligen Wehrdienstes 1. ab dem ersten Dienstmonat 16,50 Euro, 2. ab dem
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Kabinettsprotokolle Online "1. Personalien" (2.72.10:)
http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0000/k/k1956k/kap1_2/kap2_72/para3_10.html
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Wehrrecht | bpb
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23239/wehrrecht
die Rechtsvorschriften über die Stellung der Streitkräfte, die Wehrpflicht und den Wehrdienst, die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Wehrleistungen, das Wehrstrafrecht, die Versorgung. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Wehrrech
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§ 7b EStG (aufgehoben) Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=7b
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche