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Versicherungsvertragsgesetzes315 Ergebnisse für: versicherungsvertragsgesetz
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§ 103 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VVG/103.html
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden...
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RIS - Versicherungsvertragsgesetz § 169 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12026607
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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§ 21 VVG Ausübung der Rechte des Versicherers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VVG2008/21.html
(1) 1 Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zustehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. 2 Die Frist beginnt mit dem...
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§ 167 VVG Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VVG2008/167.html
1 Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine...
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Einführungsgesetz VVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGVVG
Das EGVVG: zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2015 ( BGBl. I S. 434 ) m.W.v. 01.01.2016
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§ 203 VVG Prämien- und Bedingungsanpassung Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=203
(1) Bei einer Krankenversicherung, bei der die Prämie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird, kann der Versicherer nur die entsprechend den technischen Berechnungsgrundlagen nach den §§ 146, 149, 150 in Verbindung mit § 160 des
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§ 86 VVG Übergang von Ersatzansprüchen Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=86
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht
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§ 206 VVG Kündigung des Versicherers Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=206
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-,
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§ 205 VVG Kündigung des Versicherungsnehmers Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=205
(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr