307 Ergebnisse für: verwaltungsakts

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=355

    (1) Der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Ein Einspruch gegen eine Steueranmeldung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde, in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=75

    Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=87

    (1) Die Klage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Abs. 4 beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist

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    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__125.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__118.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__130.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html

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