307 Ergebnisse für: verwaltungsakts
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§ 355 AO Einspruchsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=355
(1) Der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Ein Einspruch gegen eine Steueranmeldung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde, in
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§ 75 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=75
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht
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§ 87 SGG Sozialgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=87
(1) Die Klage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate. Bei einer öffentlichen Bekanntgabe nach § 85 Abs. 4 beträgt die Frist ein Jahr. Die Frist
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§ 125 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__125.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 118 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__118.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 130 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__130.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 131 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__131.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 122 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__122.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 121 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html
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§ 124 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__124.html
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