1,753 Ergebnisse für: verwaltungsverfahren
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§ 21 SortSchG 1985 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sortschg_1985/__21.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 84 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/84.html
(1) 1 Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. 2 Wenn...
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Art. 84 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/84.html
(1) 1 Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. 2 Wenn...
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§ 30 AO Steuergeheimnis Abgabenordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?a=30&g=ao
(1) Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren. (2) Ein Amtsträger verletzt das Steuergeheimnis, wenn er 1. personenbezogene Daten eines anderen, die ihm a) in einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsprüfungsverfahren oder einem
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Artikel 84 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=84
(1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Wenn Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, können die Länder davon abweichende
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KOVVfG - Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
https://www.gesetze-im-internet.de/kovvfg/BJNR002020955.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=8
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem
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§ 15 KOVVfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kovvfg/__15.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Deutscher Bundestag - VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_08/245140
Artikel 83 Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Artikel 84 (1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der…
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§§ 63 bis 71 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=63-71
§§ 63 bis 71 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz