316 Ergebnisse für: waffengesetzes
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BMI - Waffengesetz - Novelle 2002
http://wayback.archive.org/web/20121014212608/http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Novelle2002/novelle2002_no
Mit dem Gesetz vom 11. Oktober 2002 wurde das Waffenrecht umfassend neu gefasst.
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NWRG - Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
http://www.gesetze-im-internet.de/nwrg/BJNR136600012.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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AWaffV - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html
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§ 40 WaffG Verbotene Waffen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=40
(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern. (2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand
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§ 42a WaffG Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a154423.htm?m=Einhandmesser#hit
(1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über
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§ 1 WaffG Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen Waffengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WaffG&a=1
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare
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AWaffV - Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/BJNR212300003.html#BJNR212300003BJNG000100000
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71292.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt, 2. (aufgehoben) 3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in
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BMI - Waffengesetz - Novelle 2002
http://wayback.archive.org/web/20101211035312/http://www.bmi.bund.de/cln_165/DE/Themen/Sicherheit/Waffenrecht/Novelle2002/novell
Mit dem Gesetz vom 11. Oktober 2002 wurde das Waffenrecht umfassend neu gefasst.
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen