458 Ergebnisse für: 69a
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§ 70 GewO Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=70
(1) Jedermann, der dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung angehört, ist nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. (2) Der Veranstalter kann, wenn
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Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Siebtes Besoldungsänderungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2163&a=1
Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Boeing AGM-131 SRAM II
http://www.designation-systems.net/dusrm/m-131.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Siebtes Besoldungsänderungsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2163&a=1
Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. November 2015 (BGBl. I S. 1938) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09065400
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09070324
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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§ 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVZO&a=41
(1) Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Die voneinander
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FGG - Einzelnorm
http://wayback.archive.org/web/20071012070020/http://www.gesetze-im-internet.de/fgg/__69d.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Liste, Karte, Datenbank / Landesdenkmalamt Berlin
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/denkmal/liste_karte_datenbank/de/denkmaldatenbank/daobj.php?obj_dok_nr=09090347
Sie finden Informationen des Landesdenkmalamtes Berlin zur Berliner Denkmaldatenbank.
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§ 20 FeV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FeV&a=20
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung. (2) Die