4,784 Ergebnisse für: Unfallversicherung
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Gutachtenkolloquium 1: Ärztliche Gutachten in der gesetzlichen ... - Google Books
https://books.google.de/books?id=QGvPBgAAQBAJ&pg=PA62&lpg=PA62&dq=Gutachter+Gehilfe+des+Richters&source=bl&ots=Ael147xUbt&sig=Uz
Aus den Besprechungen: "Das ärztliche Gutachten ist nicht nur in der Unfallversicherung von entscheidender Bedeutung für die Zuerkennung oder Ablehnung von Versicherungsleistungen. Es dient häufig als entscheidende Grundlage für Verwaltungs- und…
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Sozialdetektive mit einem Fuss in der Haustür - SWI swissinfo.ch
https://www.swissinfo.ch/ger/abstimmung-vom-25--november-2018_sozialdetektive-mit-einem-fuss-in-der-haustuer/44477408
Ein neues Gesetz soll es Sozialversicherungen erlauben, Versicherte mit Hilfe von Sozialdetektiven auszuspionieren.
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Das günstige Girokonto mit vielen Extras
https://www.sparda-bw.de/spardagiro.php
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§ 139a SGB 7 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__139a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Leistungen bei Vollzeitpflege - Pflegeeltern
https://www.kindertagespflege-koblenz.de/pflegeeltern/Leistungen_bei_Vollzeitpflege.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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BGN Bereich Fleischwirtschaft: Home
http://www.fleischerei-bg.de/
Zum 1. Januar 2011 haben sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) und die Fleischerei-Berufsgenossenschaft (FBG) zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe vereinigt. Im Portal BGN Fleischwirtschaft finden die…
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§ 7 SGB VII Begriff Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche Unfallversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=7
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
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§ 13 SGB VII Sachschäden bei Hilfeleistungen Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=13
Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die
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§ 202 SGB VII Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=202
Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der
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§ 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=104
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen