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BayAzV: Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Bayerische Arbeitszeitverordnung – BayAzV) Vom 25. Juli 1995 (GVBl. S. 409) BayRS 2030-2-20-F (§§ 1–15) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAzV/true
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§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675c-676c
§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Art. 106 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/106.html
(1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu: 1. die Zölle, 2. die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach...
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TÄHAV Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+tier%C3%A4rztliche+Hausapotheken+(T%C3%84HAV)&f=1
TÄHAV Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
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§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675-676c
§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 788 ZPO Kosten der Zwangsvollstreckung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html
(1) 1 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91 ), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur...
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§ 78c StGB Unterbrechung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=78c
(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe, 2. jede richterliche
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§ 12a AufenthG Wohnsitzregelung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aufenthg/12a.html
(1) 1 Zur Förderung seiner nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist ein Ausländer, der als Asylberechtigter,...
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§ 177 SGB IX Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=177
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die
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§§ 16 bis 21a BauNVO Baunutzungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauNVO&a=16-21a
§§ 16 bis 21a BauNVO Baunutzungsverordnung