371 Ergebnisse für: 2im
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§ 12 GwG Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg&a=12
(1) Die Identitätsüberprüfung hat in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 1 bei natürlichen Personen zu erfolgen anhand 1. eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die
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Titelbestimmungen - Deutscher Schachbund
https://web.archive.org/web/20140312163426/https://www.schachbund.de/titelbestimmungen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 29 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/29.html
(1) 1 Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daà die Länder nach GröÃe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben...
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§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=159
(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. die oder der
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§ 14 WpDVerOV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wpdverov+01.01.2018&a=14
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen genügt seiner Pflicht, Aufzeichnungen zu erstellen, die eine Nachprüfbarkeit im Sinne des § 34 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ermöglichen, wenn aufgrund der Aufzeichnung
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Justizvollzugsgesetz (NJVollzG)
http://wayback.archive.org/web/20121113124408/http://www.recht-niedersachsen.de/34210/njvollzg,b.htm
Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) §§ 113 - 202
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ZMediatAusbV Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZMediatAusbV&f=1
ZMediatAusbV Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung
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§§ 157 bis 203 BewG Bewertungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bewg&a=157-203
§§ 157 bis 203 BewG Bewertungsgesetz
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§ 112 TKG Automatisiertes Auskunftsverfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/TKG/112.html
(1) 1 Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat die nach § 111 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 und 4 erhobenen Daten unverzüglich in...
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§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der