42 Ergebnisse für: 13.08.1980
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§ 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=215
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung
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§ 219 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=219
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art
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§ 215 SGB IX Begriff und Personenkreis Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=215
(1) Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Absatz 2 geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung
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§ 219 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=219
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art
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§ 1 UVPG Anwendungsbereich Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVPG&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für 1. die in Anlage 1 aufgeführten Vorhaben, 2. die in Anlage 5 aufgeführten Pläne und Programme, 3. sonstige Pläne und Programme, für die nach den §§ 35 bis 37 eine Strategische
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§ 3 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Notar Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=3
(1) Ein Notar soll an einer Beurkundung nicht mitwirken, wenn es sich handelt um 1. eigene Angelegenheiten, auch wenn der Notar nur mitberechtigt oder mitverpflichtet ist, 2. Angelegenheiten seines Ehegatten, früheren Ehegatten oder seines Verlobten,
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§ 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=57
(1) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Menschen mit Behinderungen 1. im Eingangsverfahren zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die
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§ 254 BGB Mitverschulden Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=254
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden
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§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_9&a=55
(1) Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.
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§ 58 SGB IX Leistungen im Arbeitsbereich Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=58
(1) Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Menschen mit Behinderungen, bei denen wegen Art oder Schwere der Behinderung 1. eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt