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BayLTGeschO: § 34 Verfahren - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLTGO-34
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 22 BeurkG Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte Beurkundungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeurkG&a=22
(1) Vermag ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht hinreichend zu hören, zu sprechen oder zu sehen, so soll zu der Beurkundung ein Zeuge oder ein zweiter Notar zugezogen werden, es sei denn, daß alle
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§§ 3, 4 AnlV Anlageverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlV&a=3,4
§§ 3, 4 AnlV Anlageverordnung
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Art. 45a GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/45a.html
(1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuà für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuà für Verteidigung. (2) 1 Der Ausschuà für Verteidigung hat auch...
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§§ 1944, 1954 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1944,1954
§§ 1944, 1954 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 20 bis 22 VermAnlG Vermögensanlagengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vermanlg&a=20-22
§§ 20 bis 22 VermAnlG Vermögensanlagengesetz
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§ 17 BauGB Geltungsdauer der Veränderungssperre Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=17
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde
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§ 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=12
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die
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§§ 771 bis 774 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=771-774
§§ 771 bis 774 ZPO Zivilprozessordnung
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§§ 81 bis 81c BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=81-81c
§§ 81 bis 81c BVG Bundesversorgungsgesetz