52 Ergebnisse für: 675c
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§ 675o BGB Ablehnung von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675o.html
(1) 1 Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber...
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§ 675s BGB Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675s.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des...
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§ 675z BGB Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675z.html
1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschlieÃend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters...
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§ 676a BGB Ausgleichsanspruch - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html
(1) Liegt die Ursache für die Haftung eines Zahlungsdienstleisters gemäà den §§ 675u , 675y und 675z im Verantwortungsbereich eines anderen...
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§ 675n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675n.html
(1) 1 Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2 Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag...
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§ 675n BGB Zugang von Zahlungsaufträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675n.html
(1) 1 Ein Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er dem Zahlungsdienstleister des Zahlers zugeht. 2 Fällt der Zeitpunkt des Zugangs nicht auf einen Geschäftstag...
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Impressum
https://www.kd-bank.de/service/impressum.html
Hier finden Sie das Impressum Ihrer Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank.
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§ 675f BGB Zahlungsdienstevertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675f.html
(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger...
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...