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Ermächtigen3,654 Ergebnisse für: ermächtigt
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§ 1a BaFinBefugV Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BaFinBefugV&a=1a
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, Rechtsverordnungen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu erlassen 1. nach Maßgabe des § 22 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit § 293 Absatz 1
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§ 64 EEG Verordnungsermächtigung zu Systemdienstleistungen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=64
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen nach § 6 Absatz 5 und § 66 Absatz 1 Nummer 8 an Windenergieanlagen zur Verbesserung der Netzintegration und zur Befeuerung
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§ 137 SGB V Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=137
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Förderung der Qualität ein gestuftes System von Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen nach den §§ 136 bis 136c festzulegen. Er ist ermächtigt, neben Maßnahmen
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§ 2 ÖkoKennzG Ermächtigungen Öko-Kennzeichengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=%C3%96koKennzG&a=2
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Verwendung des Öko-Kennzeichens zu regeln, soweit dies erforderlich ist, um eine
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§ 9 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=9
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Union über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im
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§ 24 SigG Rechtsverordnung Signaturgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigg_2001&a=24
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 3 bis 23 erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen über 1. die Ausgestaltung der Pflichten der Zertifizierungsdiensteanbieter in Bezug auf
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§ 25 KrWG Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=25
(1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Hersteller oder Vertreiber 1.
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§ 17 ChemG Verbote und Beschränkungen Chemikaliengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ChemG&a=17
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zu dem in § 1 genannten Zweck erforderlich und unionsrechtlich zulässig ist, 1.
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§ 145a StPO Zustellungen an den Verteidiger Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=145a
(1) Der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, sowie der bestellte Verteidiger gelten als ermächtigt, Zustellungen und sonstige Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. (2) Eine Ladung des
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§ 13 KWG Großkredite; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute, Institutsgruppen,