103 Ergebnisse für: estdv
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Artikel 235 10. ZustAnpV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Zehnte
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=235
(611-1-1) In § 81 Absatz 2 Nummer 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert
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Artikel 235 10. ZustAnpV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Zehnte
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=235
(611-1-1) In § 81 Absatz 2 Nummer 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2392) geändert
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§ 90 BGB Begriff der Sache - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/90.html
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
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Archiv: Steuerliche Behandlung von 1. Renten der Sozialversicherung der ehemaligen DDR und dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets, 2. Leistungen aus Zusatzversorgungssystem des Beitrittsgebiets, 3. Leistungen aus Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ddrrente
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen BüEnStG Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
http://www.buzer.de/gesetz/7914/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, Synopse der einzelnen Fassungen
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Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen | iurastudent.de
http://www.iurastudent.de/content/die-ber%C3%BCcksichtigung-von-au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen-belastungen
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Kosten, gegen die er sich nicht erwehren kann, zum Beispiel zur Behandlung einer Krankheit, dann mindert sich als Konsequenz daraus seine Möglichkeit, über das von ihm erwirtschaftete Einkommen zu verfügen. Die…
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§ 90 BGB Begriff der Sache - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/90.html
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
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§ 2 SGB V Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=2
(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet
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Bundesfinanzministerium - Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-02-06-Erteilung-von-Zuwendungsbestaetigungen-in-Form-von-schreibgeschuetzten-Dateien.html
Steuerrecht und Steuervollzug stehen im Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert auch eine Modernisierung der Abläufe des bestehenden…