879 Ergebnisse für: gerichtsverfassungsgesetz
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§ 154 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=154
Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den
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§ 189 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189
(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung
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Deutscher Bundestag - Die Gerichtssprache ist Deutsch
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/30410971_kw26_de_gerichtsverfassung/index.html
Der Bundestag will am Donnerstag, 1. Juli, das Gerichtsverfassungsgesetz ändern. Danach müssen Schöffen so gut Deutsch können, dass sie der Hauptverhandlung folgen können. Ungeeignete Schöffen sollen von der Liste gestrichen werden können.
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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Löwe / Rosenberg | Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz: StPO, Band 2: §§ 48-93 | 26., neu bearbeitete Auflage | 2008
http://www.beck-shop.de/Loewe-Rosenberg-Strafprozessordnung-Gerichtsverfassungsgesetz-StPO-Band-2-48-93/productview.aspx?product=551612
Löwe / Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz: StPO, Band 2: §§ 48-93, 26., neu bearbeitete Auflage, 2008, Buch, Kommentar, 978-3-89949-198-2. Bücher schnell und portofrei
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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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GVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/gvg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 31 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/31.html
1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. 2 Es kann nur von Deutschen versehen werden.
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§ 13 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/13.html
Vor die ordentlichen Gerichte gehören die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit...