36 Ergebnisse für: schiffsdienst
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§§ 9 bis 9c SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=9-9c
§§ 9 bis 9c SeeAufgG Seeaufgabengesetz
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QualV: § 29 Allgemeiner Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(13zxa2hyoa1xqxx2ymouikkd))/Content/Document/BayQualV-29?AspxAutoDetectCookieSupport=1
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BA Breitenbrunn | Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
http://www.ba-breitenbrunn.de/
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BA Breitenbrunn | Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
http://www.ba-breitenbrunn.de
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Studieren ohne Abitur für beruflich Qualifizierte - Otto-Friedrich-Universität Bamberg
https://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/beruflich-qualifizierte/
Studium ohne Abitur: Handwerksmeistern/-innen und qualifizierten Berufstätigen steht seit 2009 der allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulzugang offen
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Wetterkunde.co.de - Ihr Wetterkunde Shop
http://www.wetterkunde.co.de
Wetter auf See, Untersuchungen über das Wahrscheinliche der Wetterkunde als Buch von Anton Pilgram, Die Gewitter in Mitteldeutschland als Buch von Richard Assmann, Navigation als Buch von, Segelwetter Ostsee,
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§ 2 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=2
(1) Die seefahrtbezogenen berufsbildenden Schulen, Fach- und Fachhochschulen sind Einrichtungen der Länder. Die Anerkennung der Schiffe, die für die Ausbildung von Besatzungsmitgliedern durch andere Einrichtungen als die dem Recht der
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§ 9 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=9
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs, zur Abwehr von Gefahren für die Meeresumwelt, zur Verhütung von der
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MariMedV - Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
https://www.gesetze-im-internet.de/marimedv/BJNR138310014.html
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