112 Ergebnisse für: soldatenversorgungsgesetz
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Soziales Entschädigungsrecht
http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/sozentschrecht/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8Q
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/633/63399.html
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Umschulung Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter Vollzeit und Teilzeit - SOWI GmbH, Essen / Ruhrgebiet
http://www.sowi.de/seminare/steuerfachangestellte_steuerfachangestellter.html
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Änderungen EGBFDG Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
http://www.buzer.de/gesetz/9708/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, Synopse der einzelnen Fassungen
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Deutscher Bundestag: Ehebezogene Regelungen sollen auf Lebenspartnerschaften übertragen werden
https://web.archive.org/web/20110829004914/http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_12/2010_399/02.html
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Startseite - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung Entgeltfortzahlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=efzg&a=6
(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber
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Startseite - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bva.de
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.
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Eltern von „Gorch Fock“-Kadettin scheitern mit Klage - WELT
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article133560349/Eltern-von-Gorch-Fock-Kadettin-scheitern-mit-Klage.html
40.000 Euro Entschädigung vom Staat verlangte die Familie. Richter schließt eine „besondere Lebensgefahr“ aus
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§ 23 SG Dienstvergehen Soldatengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SG&a=23
(1) Der Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. (2) Es gilt als Dienstvergehen, 1. wenn ein Soldat nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst seine Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt oder gegen das Verbot