58 Ergebnisse für: umsg
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§ 312d BGB Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312d
(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
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§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311b
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach
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§ 278 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=278
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine
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§ 63 InvG Wertpapierindex-Sondervermögen Investmentgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6331/a87901.htm
(1) Abweichend zu der in § 60 bestimmten Grenze darf die Kapitalanlagegesellschaft bis zu 20 Prozent des Wertes des Wertpapierindex-Sondervermögens in Wertpapieren eines Ausstellers (Schuldner) anlegen, wenn nach den Vertragsbedingungen die
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§ 63 WpHG Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung *) Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=63
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen. (2) Ein
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§ 16 GwG Aufsicht Geldwäschegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gwg_2008&a=16
(1) Die nach Absatz 2 zuständigen Behörden üben die Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 aus. Die zuständigen Behörden können im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die geeigneten und
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Änderungen KWG Kreditwesengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/962/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über das Kreditwesen, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 1 WpPG Anwendungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/WpPG/1.html
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel...
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§ 22 WpHG Meldepflichten Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=22
(1) Die Bundesanstalt ist zuständige Behörde im Sinne der Artikel 26 und 27 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014. Dies gilt insbesondere auch für die Mitteilung von Referenzdaten, die von Handelsplätzen nach Artikel 27 Absatz 1 der