38 Ergebnisse für: verbrrrlug
-
Fassung § 356 BGB a.F. bis 13.06.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642)
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al43934-0.htm
Text § 356 BGB a.F. in der Fassung vom 13.06.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642)
-
§ 312e BGB Verletzung von Informationspflichten über Kosten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312e
Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus § 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a §
-
§ 359 BGB Einwendungen bei verbundenen Verträgen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=359
(1) Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen
-
Artikel 1 6. PAngVÄndV Sechste Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1706&a=1
Die Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 Absatz 2
-
Artikel 1 6. PAngVÄndV Sechste Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+1706&a=1
Die Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 1 Absatz 2
-
§ 439 BGB Nacherfüllung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=439
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
-
§ 308 BGB Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=308
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1. (Annahme- und Leistungsfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines
-
Anlage 3 EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=Anlage+3
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften
-
§ 5 WpDVerOV Kundeninformationen über Risiken, das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpDVerOV+2007&a=5
(1) Die nach § 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes zur Verfügung zu stellenden Informationen über Finanzinstrumente müssen unter Berücksichtigung der Einstufung des Kunden eine ausreichend detaillierte allgemeine
-
Artikel 248 EGBGB Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen Einführungsgesetz zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=248
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Konkurrierende Informationspflichten Ist der Zahlungsdienstevertrag zugleich ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, so werden die