86 Ergebnisse für: versicherungsmathematische
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§ 4 KalV Rechnungszins Kalkulationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kalv&a=4
Der Rechnungszins für die Prämienberechnung und die Berechnung der Alterungsrückstellung darf 3,5 vom Hundert nicht übersteigen.
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§ 25 RechVersV Deckungsrückstellung Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechVersV&a=25
(1) Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung sind für die Berücksichtigung der Risiken aus dem Versicherungsvertrag angemessene Sicherheitszuschläge anzusetzen. Einmalige Abschlußkosten dürfen nach einem angemessenen
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§ 88 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=88
(1) Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde haben ihr die Versicherungsunternehmen Folgendes nachzuweisen 1. die Angemessenheit der Höhe ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. die Eignung und die Erheblichkeit der verwendeten
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§ 10 AGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fortgeschrittener Messansatz -wikipedia - Google-Suche
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla:de:official&hs=Tel&q=Fortgeschrittener+Messansatz+-wikipedia&
Keine Beschreibung vorhanden.
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Advanced Measurement Approach -wikipedia - Google-Suche
http://www.google.de/search?q=Advanced+Measurement+Approach+-wikipedia&hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla:de:official&hs=GJ6
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 88 VAG Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=88
(1) Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde haben ihr die Versicherungsunternehmen Folgendes nachzuweisen 1. die Angemessenheit der Höhe ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. die Eignung und die Erheblichkeit der verwendeten
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