1,844 Ergebnisse für: zahlungsdienstleister
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§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der
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Wirecard: Ominöse 250-Millionen-Euro-Forderung in der Bilanz - manager magazin
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/wirecard-das-250-millionen-euro-raetsel-des-zahlungsdienstleisters-a-1135587.html
manager-magazin.de hat in der Bilanz des gefeierten TecDax-Riesen Wirecard eine ebenso große wie ominöse Forderungsposition entdeckt. "Alles marktbekannt", wiegelt der milliardenschwere Zahlungsdienstleister ab. Aber das stimmt so nicht.
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§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=10
(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen will, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer
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▷ Wirecard führt Alipay bei Schustermann & Borenstein ein / Betreiber der führenden ... | Presseportal
http://www.presseportal.de/pm/15202/3743739
Wirecard AG - Aschheim (München) (ots) - Der führende Zahlungsdienstleister Wirecard baut seine langjährige Zusammenarbeit mit dem internationalen Mode-Unternehmen Schustermann & Borenstein weiter aus: Bereits seit über fünf Jahren setzt ...
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Sparkassen kaufen Mehrheit an E Commerce Anbieter Payone - manager magazin
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/sparkassen-kaufen-mehrheit-an-e-commerce-anbieter-payone-a-1008855.html
Die sonst im digitalen Business zurückhaltenden Sparkassen kaufen einen Anbieter für Online-Zahlungen: Nach mm-Informationen hat die Finanzgruppe die Mehrheit am Zahlungsdienstleister Payone übernommen - einer der größten Spieler am Markt.
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§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=10
(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen will, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer
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Prüfzifferberechnung für Kontonummern | Deutsche Bundesbank
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/pruefzifferberechnung
Die Prüfziffersicherung von Kontonummern fördert eine reibungslose und automatisierte Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Daher ist ein überweisender Zahlungsdienstleister beziehungsweise eine erste Inkassostelle verpflichtet, die Kontonummern der…
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Zahlungsdienstleister Klarna: Mit rosa Logos gegen Paypal
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/zahlungsdienstleister-klarna-mit-rosa-logos-gegen-paypal/20224110.ht
Das schwedische Fintech Klarna will ab diesem Montag Farbe in die Welt des Online-Bezahlens bringen und stärker auf Endkunden zugehen. Die Neuerungen sollen Paypal vom Thron stoßen, doch auch Banken müssen sich vorsehen.
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag+2009&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. die Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen
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Zahlungsdienstleister Klarna: Mit rosa Logos gegen Paypal
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/zahlungsdienstleister-klarna-mit-rosa-logos-gegen-paypal/20224110.html
Das schwedische Fintech Klarna will ab diesem Montag Farbe in die Welt des Online-Bezahlens bringen und stärker auf Endkunden zugehen. Die Neuerungen sollen Paypal vom Thron stoßen, doch auch Banken müssen sich vorsehen.