33 Ergebnisse für: 06.07.1998
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§ 18 PAuswG Elektronischer Identitätsnachweis Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=18
(1) Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Abweichend von Satz 1 ist der
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Chronik: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
http://www.bafza.de/das-bundesamt/chronik.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Chronik: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
http://www.bafza.de/das-bundesamt/chronik.html#c562
Keine Beschreibung vorhanden.