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§§ 88, 90 GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=88,90
§§ 88, 90 GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz
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§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UStG/3.html
(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten...
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§ 33 LuftVG Luftverkehrsgesetz
https://dejure.org/gesetze/LuftVG/33.html
(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Für die Haftung
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§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStDV&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
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§§ 96, 98, 101 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=96,98,101
§§ 96, 98, 101 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
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§ 102 VVG Betriebshaftpflichtversicherung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/VVG/102.html
(1) 1 Besteht die Versicherung für ein Unternehmen, erstreckt sie sich auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der...
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§ 764 BGB a.F. - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/764.html
1 Wird ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren lautender Vertrag in der Absicht geschlossen, daà der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preise und...
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§§ 72a, 87a AO Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=72a,87a
§§ 72a, 87a AO Abgabenordnung
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§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kraftstdv&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
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§ 12 BGB Namensrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
1 Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein...