54 Ergebnisse für: 4ein
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§ 4d EStG Zuwendungen an Unterstützungskassen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4d
(1) Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar
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§§ 16 bis 16h, 18a BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=16-16h,18a
§§ 16 bis 16h, 18a BVG Bundesversorgungsgesetz
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fzv&a=16
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt
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§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=16
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt
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§§ 63, 80 WpHG Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=63,80
§§ 63, 80 WpHG Wertpapierhandelsgesetz
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§§ 104 bis 122 BauGB Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=104-122
§§ 104 bis 122 BauGB Baugesetzbuch
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§ 67 WpHG Kunden; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=67
(1) Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringen oder anbahnen. (2) Professionelle Kunden
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§§ 38 bis 52 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=38-52
§§ 38 bis 52 BVG Bundesversorgungsgesetz
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§§ 115 bis 124 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=115-124
§§ 115 bis 124 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung