1,692 Ergebnisse für: Beamtinnen
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VBB - Verband der Beamten der Bundeswehr
http://www.vbb-bund.de
Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) vertritt die Interessen der in der Bundeswehr tätigen Beamtinnen und Beamten.
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VBB - Verband der Beamten der Bundeswehr
http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2015/150428_igbi.html
Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) vertritt die Interessen der in der Bundeswehr tätigen Beamtinnen und Beamten.
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Transparenzportal Bremen - Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) vom 17. September 2013
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.90954.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Bremische Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FwLV -) vom 17. September 2013. Feuerwehrlaufbahnverordnung
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§ 75 BBG Pflicht zum Schadensersatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BBG/75.html
(1) 1 Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie...
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Eva Jähnigen: Sachsens GRÜNE für Kennzeichnungspflicht von Polizisten - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=Kv10HXcVrHE
Die sächsischen GRÜNEN wollen, dass Polizistinnen und Polizisten beim Namen genannt werden können. In der Regel treten die Beamtinnen und Beamten der Polizei...
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§ 72 BBG Wahl der Wohnung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BBG/72.html
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäÃige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. (2) Die oder...
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§ 29 BBG Zuweisung Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=29
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen
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§ 29 BBG Zuweisung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BBG/29.html
(1) 1 Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen...
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§ 24 AGG Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Allgemeines
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für 1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des