49 Ergebnisse für: attraktivitätssteigerungsgesetz
-
§ 5 WSG Dienstbekleidung Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=5
Dienstbekleidung und Ausrüstung werden unentgeltlich bereitgestellt.
-
§ 131 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=131
(1) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 ist 1. bei Ordnungswidrigkeiten nach § 112, soweit es sich um Verstöße gegen Anordnungen a) des Bundestages oder seines Präsidenten handelt, der Direktor beim Deutschen
-
§ 2 WSG Wehrsold Wehrsoldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WSG&a=2
(1) Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, haben Anspruch auf Wehrsold. Die Höhe des Wehrsoldes richtet sich nach der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. (2)
-
Änderungen BBesG Bundesbesoldungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/1599/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bundesbesoldungsgesetz, Synopse der einzelnen Fassungen
-
Änderungen BBesO A/B Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/6465/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bundesbesoldungsordnungen A und B, Synopse der einzelnen Fassungen
-
§§ 110 bis 114 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=110-114
§§ 110 bis 114 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
-
AG Verteidigung | CDU/CSU-Fraktion
http://www.cducsu.de/fraktion/verteidigung
Keine Beschreibung vorhanden.
-
DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/633/63399.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 5 BPolBG Bundespolizeibeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPolBG&a=5
(1) Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. (2) Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, treten mit dem Ende des Monats in den
-
Deutscher Bundestag - Diese Woche im Plenum des Bundestages
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw09_vorschau/360704
Die nächste Plenarsitzung beginnt am Freitag, 27. Februar, um 9 Uhr mit der Beratung über die Verlängerung der Finanzhilfen für Griechenland, über die im Anschluss namentlich abgestimmt wird. Es folgen Debatten über das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada,…