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Gerichtsverfassungsgesetz592 Ergebnisse für: gerichtsverfassungsgesetzes
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Die Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich nebst den auf den Zivilprozeß bezüglichen Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und den Einfü..., Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen…
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§ 152 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=152
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch
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§ 185 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=185
(1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in
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§ 189 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189
(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung
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§ 191a GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=191a
(1) Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und
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§ 186 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=186
(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die
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§ 74c GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=74c
(1) Für Straftaten 1. nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz, dem Sortenschutzgesetz, dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Gesetz zum Schutz
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§ 131c StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__131c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 111k StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111k.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR - Wilhelm Rettler - Google Books
https://books.google.de/books?id=yADfvk6WWwIC&pg=PA109#v=onepage
Die Abteilung versammelt Monographien, Quellen und Materialien zur deutschen Strafgesetzgebung des 19. und 20. Jahrhunderts. Im Vordergrund stehen Längsschnitt-Untersuchungen zu einzelnen Rechtsinstituten, Tatbeständen und Tatbestandsgruppen des…