2,058 Ergebnisse für: kwg
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
(1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäÃig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten...
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Hochhaus-Abriss in Senftenberg beendet
https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/hochhaus-abriss-in-senftenberg-beendet_aid-4225466
Die Kommunale Wohnungsgesellschaft Senftenberg (KWG) hat den Rückbau der beiden Hochhäuser in der Bergbaustraße 6 bis 10 und an der Adolf-Hennecke-Straße 6
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§ 13 KWG Großkredite; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute, Institutsgruppen,
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BaFin - Merkblätter - Hinweise zur Erlaubnispflicht gemäß KWG und KAGB von Family Offices
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140514_familyoffices.html
Merkblatt (Stand: Juli 2018)
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§ 18 KWG Kreditunterlagen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=18
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von
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§ 25b KWG Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25b
(1) Ein Institut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen
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§ 26a KWG Offenlegung durch die Institute Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=26a
(1) Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung zu machen sind, sind die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer
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§ 25k KWG Verstärkte Sorgfaltspflichten Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=25k
(1) Abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Geldwäschegesetzes bestehen die Sorgfaltspflichten nach § 10 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 des Geldwäschegesetzes für Institute bei der Annahme von Bargeld ungeachtet
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§ 25c KWG Geschäftsleiter Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25c
(1) Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die
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§ 10i KWG Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=10i
(1) Die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung ist das gesamte harte Kernkapital eines Instituts, das zur Einhaltung der folgenden Kapitalpuffer-Anforderungen erforderlich ist 1. des Kapitalerhaltungspuffers nach § 10c, 2. des institutsspezifischen