364 Ergebnisse für: reformgesetz
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§ 133 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=133
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.
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§ 1944 BGB Ausschlagungsfrist Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1944
(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die
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§§ 1909 bis 1921 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1909-1921
§§ 1909 bis 1921 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 1809, 1812, 1816 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1809,1812,1816
§§ 1809, 1812, 1816 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 1 bis 3 VBVG Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vbvg&a=1-3
§§ 1 bis 3 VBVG Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
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§ 1357 BGB Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1357
(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei
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§ 323 ZPO Abänderung von Urteilen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=323
(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich
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§ 133 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gvg/133.html
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der...
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§ 1564 BGB Scheidung durch richterliche Entscheidung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1564.html
1 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. 2 Die Ehe ist mit der Rechtskraft der...