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Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 20-21 2011, 16.05.2011 - Thema: Organspende und Selbstbestimmung - Wie tot sind Hirntote? Alte Frage – neue Antworten
https://web.archive.org/web/20140824081048/http://www.das-parlament.de/2011/20-21/Beilage/001.html
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Magere Flachland-Mähwiesen – Deutschlands Natur
https://www.deutschlands-natur.de/lebensraeume/grasland/magere-flachland-maehwiesen-alopecurus-pratensis-sanguisorba-officinalis
Deutschlands Natur - Der Naturführer für Deutschland - Die Natur in Deutschland
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§ 35a SGB V Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=35a
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, des
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Magere Flachland-Mähwiesen – Deutschlands Natur
https://www.deutschlands-natur.de/lebensraeume/grasland/magere-flachland-maehwiesen-alopecurus-pratensis-sanguisorba-officinalis/
Deutschlands Natur - Der Naturführer für Deutschland - Die Natur in Deutschland
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 25 AufenthG Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=aufenthg_2004&a=25
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen worden ist.
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§§ 8 bis 16 BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=8-16
§§ 8 bis 16 BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz
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§ 80 WpHG Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=80
(1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss die organisatorischen Pflichten nach § 25a Absatz 1 und § 25e des Kreditwesengesetzes einhalten. Darüber hinaus muss es 1. angemessene Vorkehrungen treffen, um die Kontinuität und