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§ 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkommensteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=32d&g=EStG
(1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Abs. 8 fallen, beträgt 25 Prozent. Die Steuer nach Satz 1 vermindert sich um die nach Maßgabe des Absatzes 5 anrechenbaren ausländischen
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DGB - Bundesvorstand | DGB-Mitgliederzahlen 1994-1999
http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/mitgliederzahlen/1994-1999/?tab=tab_0_6#tabnav
Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vom Jahr 1994 bis 1999.