Meintest du:
Einkommensteuergesetz797 Ergebnisse für: einkommensteuergesetzes
-
§ 26 KStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__26.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 8 EStG Einnahmen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=8
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 zufließen. (2) Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren,
-
§ 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4
(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der
-
§ 18a SGB 4 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 15 BerlinFG 1990 Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BerlinFG%2B1990&a=15
(1) Bei in Berlin (West) belegenen Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie bei Ausbauten und Erweiterungen an in Berlin (West) belegenen Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen ist
-
§ 6 EigZulG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 21 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=21
(1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister
-
§ 5 EStG Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=5
(1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig
-
§ 5 FVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/fvg_1971/__5.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ZerlG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zerlg_1998/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.